Bei einer vermuteten oder bestätigten bakteriellen Infektion stellt sich häufig sehr schnell die Frage:
„Muss der Piercingschmuck jetzt heraus?“
Darauf gibt es keine pauschale Antwort.
Ein infiziertes Piercing sollte weder grundsätzlich:
sofort entfernt
noch grundsätzlich:
unter allen Umständen belassen
werden.
Entscheidend sind unter anderem:
Die Entscheidung muss deshalb situationsabhängig getroffen werden.
Ein Piercing wird bei einer Infektion schnell als:
„Fremdkörper, der heraus muss“
betrachtet.
Diese Überlegung ist grundsätzlich nachvollziehbar.
Der Schmuck befindet sich in entzündetem Gewebe und kann beispielsweise durch:
zusätzlich zur Belastung beitragen.
Trotzdem kann eine sofortige Entfernung Nachteile haben.
Der Piercingkanal ist kein dauerhaft offener Drainagekanal.
Insbesondere bei einem noch nicht vollständig verheilten Piercing kann er sich nach Entfernung des Schmucks:
Deshalb muss vor einer Entfernung geprüft werden, welche Auswirkungen ein Verschluss des Stichkanals haben könnte.
Ein Piercingkanal kann sich bereits kurze Zeit nach Entfernung des Schmucks deutlich verengen.
Wie schnell dies geschieht, hängt unter anderem ab von:
Bei einem frischen oder noch heilenden Piercing ist eine schnelle Verengung besonders möglich.
Das bedeutet:
Nach Entfernung des Schmucks ist nicht garantiert, dass der Kanal offen bleibt.
Bei einer bakteriellen Infektion können sich im Gewebe befinden:
Solange ein Piercingkanal offen ist, kann Sekret möglicherweise über die Stichkanalöffnungen abfließen.
Verengt oder verschließt sich die Oberfläche, während tiefer im Gewebe weiterhin eine infizierte Flüssigkeitsansammlung besteht, kann der natürliche Abfluss erschwert werden.
Im ungünstigen Fall kann dadurch eine umschlossene Eiteransammlung entstehen oder bestehen bleiben.
Eine solche umschlossene Eiteransammlung wird als:
Abszess
bezeichnet.
Siehe:
Nein.
Aus dem möglichen Vorteil eines offenen Stichkanals darf nicht die Regel abgeleitet werden:
„Bei einer Infektion darf Piercingschmuck niemals entfernt werden.“
Es gibt Situationen, in denen der Schmuck selbst zu einem zusätzlichen Problem wird.
Eine Entfernung oder ein fachgerechter Schmuckwechsel kann beispielsweise erforderlich sein, wenn:
Bei einer Infektion kann das Gewebe erheblich anschwellen.
War der Schmuck bereits vorher knapp bemessen, kann er dadurch:
In einer solchen Situation ist:
„Schmuck einfach drinlassen“
ebenfalls keine ausreichende Lösung.
Unter Umständen muss auf einen geeigneteren, längeren Schmuck gewechselt werden.
Bei erheblicher Schwellung oder bereits eingebettetem Schmuck gehört die Situation ärztlich beurteilt.
In bestimmten Situationen kann ein fachgerechter Schmuckwechsel sinnvoller sein als eine vollständige Entfernung.
Beispielsweise kann ein Wechsel erforderlich sein bei:
Ziel kann dabei sein:
Ein solcher Wechsel sollte bei einem deutlich entzündeten Piercing nicht unnötig zu Hause durchgeführt werden.
Jede Manipulation kann:
Ein Abszess ist eine umschlossene Eiteransammlung im Gewebe.
Bei einem Abszess reicht es häufig nicht aus:
Eine größere oder behandlungsbedürftige Abszesshöhle muss gegebenenfalls ärztlich eröffnet und entlastet werden.
Siehe:
Bei Verdacht auf einen Abszess sollte deshalb nicht versucht werden:
Nein.
Das eigenständige Entfernen des Schmucks mit anschließendem:
ist keine geeignete Behandlung einer tieferen Infektion oder eines Abszesses.
Dadurch können:
entstehen.
Infektionen von Knorpelpiercings müssen besonders ernst genommen werden.
Betroffen sein können beispielsweise:
Bei einer Perichondritis oder einer tieferen Knorpelinfektion können:
beteiligt sein.
Eine Eiteransammlung zwischen Perichondrium und Knorpel kann die Versorgung des Knorpels beeinträchtigen.
Mögliche Folgen sind:
Siehe:
Pseudomonas aeruginosa bei Knorpelpiercings
Bei einer schweren Knorpelinfektion entscheidet deshalb nicht allein die Frage:
„Soll der Schmuck drinbleiben?“
sondern die notwendige medizinische Behandlung der gesamten Infektion.
Bei einer komplizierten Knorpelinfektion können beispielsweise erforderlich sein:
Deshalb darf die allgemeine Empfehlung, Schmuck bei einer unkomplizierten lokalen Infektion zunächst nicht eigenmächtig zu entfernen, nicht ungeprüft auf jede schwere Knorpelinfektion übertragen werden.
Piercingschmuck ist ein Fremdkörper im Gewebe.
Auf Oberflächen können sich Mikroorganismen anlagern.
Unter bestimmten Bedingungen können Mikroorganismen Biofilme bilden.
Biofilm kann Mikroorganismen gegenüber:
weniger empfindlich machen.
Das bedeutet jedoch nicht:
„Bei jeder Piercinginfektion muss der Schmuck wegen Biofilm entfernt werden.“
Ob der Schmuck für die Fortdauer einer Infektion relevant ist, muss im konkreten Fall beurteilt werden.
Mehr dazu:
Auch wenn bereits ein Antibiotikum verschrieben wurde, sollte der Schmuck nicht eigenmächtig entfernt werden, ohne die Situation zu berücksichtigen.
Gleichzeitig bedeutet ein liegender Schmuck nicht, dass eine Antibiotikatherapie automatisch erfolgreich sein muss.
Eine fehlende Besserung kann beispielsweise daran liegen, dass:
Siehe:
Keine Besserung trotz Antibiotikum
Wenn das verordnete Antibiotikum nicht zum Erregerspektrum passt
Besonders zurückhaltend sollte man mit einer eigenständigen Entfernung sein, wenn:
Dann sollte zunächst geklärt werden:
Muss der Stichkanal offen bleiben, muss der Schmuck gewechselt werden oder ist eine medizinische Entfernung erforderlich?
Eine zeitnahe oder sofortige ärztliche Untersuchung ist erforderlich bei:
Siehe:
Ein erfahrener Piercer kann insbesondere beurteilen:
Ein Piercer kann jedoch keine ärztliche Diagnostik oder Therapie einer schweren bakteriellen Infektion ersetzen.
Ein Arzt ist insbesondere zuständig für:
Bei komplizierten Situationen kann eine Zusammenarbeit zwischen:
medizinischer Behandlung und piercingfachlicher Beurteilung
sinnvoll sein.
Bei einer bakteriellen Piercinginfektion gilt nicht:
„Schmuck grundsätzlich raus.“
Aber auch nicht:
„Schmuck grundsätzlich drinlassen.“
Die richtige Frage lautet:
„Welche Lösung ermöglicht in dieser konkreten Situation die sicherste Behandlung der Infektion und verursacht gleichzeitig möglichst wenig zusätzlichen Gewebeschaden?“
Dabei müssen:
gemeinsam beurteilt werden.
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